Der Antragsteller versichert, alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Antragsteller ist sich bewusst, dass falsche Angaben die Rückforderung des bewilligten Zuschusses zur Folge haben können. Der Antragsteller versichert, dass der beantragte Zuschuss ausschließlich für den Ausgleich des unmittelbar durch die Corona-Pandemie existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses genutzt wird.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben angegebenen Daten richtig sind und bin damit einverstanden, dass die Stadt Walldorf meine Daten zu folgendem Zweck erheben, verarbeiten, nutzen und an Stellen, die zur Klärung von Sachverhalten beitragen sollen, weitergeben darf: Bearbeitung des Antrages für die Gewährung von Zuschüssen an Walldorfer Vereine aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 zur Abfederung auftretender Defizite
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass jederzeit gegenüber der Stadt Walldorf die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangt werden kann. Es besteht zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Datenschutzbeauftragter: dacuro GmbH, Thomas Stegemann, Heidelberger Straße 70b, 69190 Walldorf, Telefon: 06227 789393-0, E-Mail: dsb@walldorf.de. Unsere Datenschutzerklärung können Sie auf unserer Homepage unter www.walldorf.de aufrufen. Diese gilt ergänzend.
Außerdem bin ich darauf hingewiesen worden, dass ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen kann. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben vom Widerruf unberührt. Meine Widerrufserklärung kann übermittelt werden an: Stadt Walldorf, Nußlocher Straße 45, 69190 Walldorf, E-Mail: stadt@walldorf.de, Fax: 06227 35-13 19. Diese Einwilligungserklärung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Dem Antrag bitte folgende Anlagen hinzufügen:
Nachweise über die Beantragung/Bewilligung der Förderprogramme von EU, Bund, Land oder Spitzenverbänden
Nachweise vergleichbarer Veranstaltungen aus 2-3 Vorjahren als Vergleichsgröße
Nachweise über Ausgaben für bereits ausgefallene oder noch ausfallende Veranstaltungen, die aufgrund von vertraglichen Pflichten getätigt wurden