Corona-Hilfsfonds der Stadt Walldorf für Kleinstbetriebe
– Antragsformular für das Jahr 2021 –

Antragsteller und Bankverbindung

Hiermit beantrage ich die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Hilfsfonds der Stadt Walldorf für von der Corona-Pandemie geschädigte Betriebe

    Firma*

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    Straße + Hausnummer*

    PLZ und Ort*

    E-Mail Adresse*

    Telefonnummer*

    Kreditinstitut*

    Kontoinhaber*

    BIC*

    IBAN*


    Anzahl der Beschäftigten*

    In Vollzeitäquivalente umzurechnen.

    Umsatz im Jahr 2019*


    Höhe des Liquiditätsengpasses (laut Antrag Überbrückungshilfe bzw. Härtefallhilfe)*

    Erhaltene Mittel aus anderen Förderprogrammen:

    a) Überbrückungshilfe:

    b) Härtefallhilfe Baden-Württemberg:

    Monate, für die Fördermittel erhalten wurden (im Zeitraum Nov. 2020 bis März 2022):


    Die Richtlinie für den Hilfsfonds der Stadt Walldorf für von der Corona-Pandemie geschädigte Betriebe wird als Rechtsgrundlage für das Antrags- und Genehmigungsverfahren anerkannt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Hilfsfonds der Stadt Walldorf. Sind Sachverhalte im Zusammenhang mit der Förderung klärungsbedürftig, ist die Stadt Walldorf berechtigt, Auskünfte einzuholen.

    Der Antragsteller versichert, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Antragsteller ist sich bewusst, dass falsche Angaben die Rückforderung des bewilligten Zuschusses zur Folge haben können.

    Der Antragsteller versichert, dass der beantragte Zuschuss und die bewilligte Überbrückungshilfe ausschließlich für den Ausgleich der unmittelbar durch die Corona-Pandemie existenzbedrohlichen Wirtschaftslage genutzt werden. Er stellt sicher, dass die Mietforderungen entweder bereits beglichen sind oder der Zuschuss des kommunalen Hilfsfonds zur Begleichung hierfür eingesetzt werden.

    Dem Antragsteller ist bewusst, dass es sich beim beantragten Zuschuss um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der EU-Verordnung handelt. Er versichert ausdrücklich, dass auch mit der Gewährung eines Zuschusses nach dieser Richtlinie die Freigrenze für eine Genehmigungsfreiheit bei der EU-Kommission nicht überschritten wird.


    Einwilligungserklärung mit datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 DSGVO

    Ich bestätige mit dem Absenden des Formulars, dass die oben angegebenen Daten richtig sind und bin damit einverstanden, dass die Stadt Walldorf meine Daten zu folgendem Zweck erheben, verarbeiten und nutzen und an Stellen, die zur Klärung von Sachverhalten beitragen sollen, weitergeben darf: Bearbeitung des Antrages zum Corona-Hilfsfonds der Stadt Walldorf für Kleinstbetriebe

    Ich bin darauf hingewiesen worden, dass jederzeit gegenüber der Stadt Walldorf die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangt werden kann. Es besteht zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

    Datenschutzbeauftragter: dacuro GmbH, Thomas Stegemann, Otto-Hahn-Straße 3, 69190 Walldorf, Telefon: 06227 789393-0, E-Mail: dsb@walldorf.de Unsere Datenschutzerklärung können Sie auf unserer Homepage unter www.walldorf.de aufrufen. Diese gilt ergänzend.

    Außerdem bin ich darauf hingewiesen worden, dass ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen können. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben vom Widerruf unberührt.

    Meine Widerrufserklärung kann übermittelt werden an: Stadt Walldorf, Nußlocher Straße 45, 
69190 Walldorf, E-Mail: stadt@walldorf.de, Fax: 06227 35-13 19
    Diese Einwilligungserklärung erfolgt auf freiwilliger Basis.


    Dem Antrag bitte folgende Anlagen hinzufügen:

  • Gewerbeanmeldung der Stadt Walldorf (falls nicht schon vorliegend)

  • Antrag für Überbrückunghilfe bzw. Härtefallhilfe

  • Bewilligungsbescheid der L-Bank und ggfs. Änderungsbescheide

  • Unterzeichnete De-minimis Erklärung

  • Es werden Dateien in folgenden Formaten unterstützt:
    PDF, PNG, JPG. Maximale Dateigröße: 10 MB


    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Wirtschaftsförderung:

  • Susanne Nisius, Telefon 0 62 27/35 - 10 20, susanne.nisius [at] walldorf.de


  • Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.

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