Bitte beachten:
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der beantragten Maßnahme vor Antragstellung bereits begonnen wurde.
Die Bewilligung wird auf 12 Monate befristet. Die Maßnahme muss innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen sein.
Ausnahme: Beratungsleistungen (a) können innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss beantragt werden.
